ab 2026 wird die Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen faktisch ausgeweitet – allerdings nicht über eine neue Leistungsgrenze, sondern über EU‑ und Digitalisierungsanforderungen sowie den Wegfall bisheriger „Schonräume“.
Im Kern bleiben §§ 74–78 GEG bestehen, werden aber wirksamer und breiter angewendet. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Betreiber von Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung bereits heute zu regelmäßigen energetischen Inspektionen. Hintergrund sind verschärfte europäische Anforderungen sowie höhere Erwartungen an Monitoring, Dokumentation und Betriebseffizienz. Anlagen ohne wirksame Gebäudeautomation gelten künftig nur noch in Ausnahmefällen als von der Inspektionspflicht befreit und geraten in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Die energetische Inspektion entwickelt sich faktisch vom Sonderfall zum Regelinstrument der Betriebsverantwortung.