EBW: Neuerungen ab 01.07.2023 gültig
Ab dem 01.07.2023 gilt in der Bundesförderung für Energieberatungen für Wohngebäude (EBW) eine neue Förderrichtlinie. Die Antragstellung erfolgt, dann auch rechtlich korrekt, direkt durch die Beratungsempfangenden.
Dieser ist damit direkt mit dem Fördermittelgeber verknüpft und das Vertragsverhältnis zwischen Energieberater bleibt unberührt. In der Vergangenheit hatte das Bafa immer wieder zu Unrecht versucht, sich als Vertragspartner in der Beratung zu behaupten.