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Der Anbieter der Leistungen ist aufgrund gesetzlicher Regelungen  (Rechtberatungsgesetz) nicht befugt, Rechtsberatungen oder Beratungen zu
        steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten abzuhalten. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, rechtliche Beratung dürfen demnach nur
        bestimmte Personen vornehmen. Im Wesentlichen  sind dies Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte. Dies gilt insbesondere
        für die Erstellung von Verträgen, rechtliche und wirtschaftliche Würdigung von Rechnung und Abrechnungen sowie auf das recht bezogene Hinweise in
        Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen. Auch Hinweise zu Wirtschaftlichkeiten sind von Sonderfachleuten des Leistungsempfängers
        zu prüfende Aussagen. Der Anbieter der Planungsleistung ist deshalb nur auf das jeweilige Fach bezogen, auf Grund seiner Ausbildung und
        Risikoabsicherung zur Berufshaftpflicht, in der Lage technische Anlagen zu bewerten oder solche zu projektieren, welche die vorgegebenen Parameter
        des  Auftraggebers umzusetzen in der Lage sind. Deshalb ist es notwendig und wichtig, dass der Bauherr / Investor / Auftraggeber weiß, dass das
        Projektergebnis im Wesentlichen durch die Qualität seiner Vorgaben bestimmt wird.


          Gemarkung / Flur / Flurstück
          Anschrift des Gebäudes

          Wert des Gebäudes
          Angaben zum Eigentümer               Vor und Zuname
                                               Firma

                                               Strasse / Nummer
                                               Plz / Ort


          Art der gewünschten Unterstützung

            Bauherrenberatung vor Projektbeginn                   Auswahl
               Mitwirkung bei der Bedarfsplanung
            Energiestrategische Beratung                          Auswahl




                                                           Sanitär  Heizung  Lüftung  Klima  Kälte  Elektro  Daten  MSR



          Mitwirkung bei der Fachplanung
            Grundlagenermittlung
               Erfassen der Vorgaben aus der Bedarfsplanung
            Vorplanung TGA
               Konzeptionierung - Erstellung von Funktionsschemen
               grobe Ermittlung technischer Lasten und Leistungen
               Kostenschätzung (Baukostenindex)
            Entwurfsplanung TGA
               Grobdimensionierung der Anlagen in Schemen
               Grobmassenermittlung anhand der Schemen
               Kostenberechnung anhand der ermittelten Massen
            Mitwirkung bei der Genehmigungsplanung
              Abwassergesuch
              Regenwasserbewirtschaftung
              Grundleitungsplan
              Mitwirkung bei Antragstellung Wasserversorger
              Lüftungsgesuch
              Mitwirkung bei Antragstellung Energieversorger
              Mitwirkung bei Antragstellung Kommunikationsdienstleister




                                                                  Datum                               Unterschrift
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